Fabian Jacobi – COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Kapitalgesellschaften auch dann unbegrenzt weiter wirtschaften zu lassen, wenn sie längst kein Vermögen mehr aufweisen, das ihre Schulden deckt, und ihre Zahlungsfähigkeit nur durch immer weitere Schulden aufrecht erhalten, würde den Schutzzweck des Insolvenzrechts verfehlen und dessen Ordnungsfunktion bedrohen.
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